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061-0900-00L

Master-Arbeit

Zur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer: a. das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat; b. allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studiengang erfüllt hat.
VVZ CR n/a

Last Updated: 2026-07-21 00:35:33

Abstract

Die Master-Arbeit bildet den Abschluss des Studiums. Sie zeigt die Fähigkeit der Studierenden zu selbständiger Entwurfsarbeit auf und ist Ausweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums. Sie steht unter der Leitung von Professorinnen und Professoren des D-ARCH.Die Bearbeitungsdauer für die Master-Arbeit beträgt vierzehn Wochen.

Objective

Die Master-Arbeit bildet den Abschluss des Studiums. Sie zeigt die Fähigkeit der Studierenden zu selbständiger Entwurfsarbeit auf und ist Ausweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums. Sie steht unter der Leitung von Professorinnen und Professoren des D-ARCH. Die Bearbeitungsdauer für die Master-Arbeit beträgt vierzehn Wochen.

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